Baustoffe und Materialien, die gestern wegen ihrer "hervorragenden" Eigenschaften vielfach verbaut worden sind, gelten heute als Gefahrstoffe. Hierzu zählen Stoffe, die z.B. Asbest, PCB oder
künstliche Mineralfasern enthalten. Ob ein Sanierungsbedarf besteht, ist zu ermitteln und zu bewerten. Auf Grundlage eines zu erstellenden Schadstoffkatasters ist ein Sanierungskonzept zu erstellen,
as einen Arbeits- und Sicherheitsplan enthält. Diese Unterlagen sind Bestandteil des Leistungsverzeichnisses bzw. der Ausschreibungsunterlagen. Die rechtzeitige Erkennung und Bewertung von
Gebäudeschadstoffen wird vom Gesetzgeber gefordert und ist für den späteren Baufortschritt von wesentlicher Bedeutung.
Unser Angebot
- Beratung zu Innenraumschadstoffen
- Gutachterliche Betreuung von Sanierungsvorhaben
- Ermittlung von Schadstoffen und Erstellung eines
Schadstoffkatasters
- Erstellung eines Sanierungskonzeptes mit Arbeits- und
Sicherheitsplan
- Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination
Baustellensicherheit
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo)
Werden auf Baustellen zeitgleich mehrere Unternehmer tätig, ist die Koordination des Arbeitsschutzes (Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination kurz SiGeKo) gemäß Baustellenverordnung Aufgabe
des Bauherrn oder eines beauftragten Dritten. Dies gilt sowohl für die Planungs- als auch für die Ausführungsphase. Zentrale Bedeutung hat die Erstellung eines SiGe-Planes, die Erstellung einer
Baumerkmalsunterlage und die überwachende Tätigkeit des SiGeKo's in der Ausführungsphase.
Darüber hinaus erfordern Umbau-, Abbruch- und Sanierungsarbeiten aus Sicht des Arbeits- und Umweltschutzes einen erhöhten Aufwand. Ehemals empfohlene Baustoffe wie Asbest, PCB-haltige Fugenmassen
oder Dämmstoffe aus künstlichen Mineralfasern (KMF) werden heute als Gefahrstoffe eingestuft. Zur Vorbereitung von Arbeiten in sogenannten kontaminierten Bereichen ist die Erstellung von
Gefahrstoffkatastern und Arbeits- und Sicherheitsplänen Pflicht des Bauherrn, die auf Dritte übertragen werden kann. Bei Bedarf können zudem Umweltschutzaufgaben, wie die Erstellung von
Abfallbilanzen gemäß KrW/AbfG übernommen werden.
Unser Angebot
In der Planungsphase:
- Erstellung von Schadstoffkatastern
- Entwicklung von Sanierungskonzepten
- Erstellung von Arbeits- und Sicherheitsplänen
- Übernahme der Funktion des Koordinators gemäß
BaustellV
- Erstellung der Baustellenordnung
- Erstellung des SiGe-Plans und der Baumerkmalsunterlage
In der Ausführungsphase:
- Übernahme der Funktion des Koordinators
- Koordination des Arbeitsschutzes auf Baubesprechungen
- Fortschreibung des SiGe-Plans
- Gegebenenfalls Gutachterliche Überwachung von
Sanierungsarbeiten
- Durchführung von Sicherheitsbegehungen
- Behördenkontakte
- Dokumentation von Arbeits- und Umweltschutz
Das deutsche Arbeitsschutzgesetz setzt die EG Rahmenrichtlinie 89/391/EWG in nationales Recht um. Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer werden zur Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in
die Pflicht genommen. Das Arbeitssicherheitsgesetz stellt dem Arbeitgeber die Sicherheitsfachkraft beratend zur Seite. Unternehmen und Betriebe haben die Möglichkeit, eine externe Sicherheits-
fachkraft zu engagieren.
Unser Angebot
Wir können für Sie als Sicherheitsfachkraft gemäß Arbeitssicherheitsgesetz und UVV 122 (neu: BGVA6) tätig werden
Sie haben Fragen oder Beratungsbedarf? Kontaktieren Sie uns!